Herzlich Willkommen auf der Homepage der Hausärztlichen Praxis Dr. med. Markus Kaufmann
Urlaub Juli 2026
Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
Und darüber hinaus betrifft es die, für deren Gesundheit wir täglich aufstehen und uns bemühen zu helfen, UNSERE PATIENTEN UND PATIENTINNEN!
Aufgrund dieser einschneidenden Gesetzesänderung und des damit verbundenen bürokratischen Mehraufwands sind die Kapazitäten meiner Praxis für die Betreuung von gesetzlich versicherten Patienten erschöpft. Um die Behandlungsqualität für meine bestehenden Patientinnen und Patienten zu sichern, kann ich daher bis auf Weiteres keine neuen Kassenpatienten mehr aufnehmen. Eine medizinisch verantwortungsvolle Versorgung ist im Rahmen des überlasteten GKV-Systems über diese Grenzen hinaus nicht mehr darstellbar. (Hinweis: Unberührt hiervon bleibt selbstverständlich die private vertragsärztliche Versorgung sowie akute medizinische Notfälle).
Ich habe meine Praxis ganz gezielt als HZV-starke Praxis ausgerichtet. Ich tue dies aus tiefster Überzeugung: Die Versorgungsprinzipien der Hausarztzentrierten Versorgung sind nachweislich überlegen. Das belegen auch die fundierten Studien der Universitäten Heidelberg und Frankfurt, die die klaren Vorteile für die Behandlungsqualität wissenschaftlich untermauert haben. Da HZV-Verträge außerhalb der Budgets der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) verhandelt werden, bieten sie einen gewissen Schutz, auch wenn die aktuellen Pläne auch hier Kürzungen vorsehen.
Um Ihre Weiterversorgung in meiner Praxis dauerhaft zu sichern, fordere ich Sie als meine bestehenden Patienten daher eindringlich auf, sich baldigst bei uns in die HZV einzuschreiben!
Die neuen Gesetzesänderungen, welche auch die HZV betreffen, werden nach aktuellen Kenntnisstand erst zum 01.01.2027 umgesetzt.
Hinweise für Vertretungspatienten und Behandlungen in Urlaubszeiten
Da es in der Vergangenheit immer wieder zu Missverständnissen in besagten Zeiten kam, möchten wir hierrüber Klarheit schaffen.
Jeder niedergelassene Hausarzt hat in seiner Abwesenheit/Urlaub einen konkreten Vertreter zu benennen.
Sollten Patienten und Patientinnen der Vertretungspraxis keinen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen können (Karte defekt, verloren etc.), bitten wir höflichst um Kontaktaufnahme mit der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse und Weiterleitung eines Versicherungsnachweises per Fax (unsere Nummer lautet 06821 2 41 33).
Dies ist in der Regel innerhalb kurzer Zeit möglich. Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss die Anfrage jeder Patient selbst durchführen.
Sollte ein Medikament dringend benötigt werden trotz fehlendem Nachweis, bitten wir um entsprechende Mitteilung.
Wird ein entsprechender Nachweis innerhalb von 10 Tagen nicht erbracht, ist es uns laut Bundesmantelvertrag gestattet die Leistungen privatärztlich in Rechnung zu stellen. (siehe Link KBV "Karte vergessen").
Die Ausstellung eines eRezeptes ohne Vorlegen eines gültigen Versicherungsnachweises kann im Vertretungsfall nur in Ausnahmen stattfinden, da es für uns sonst ein erheblicher Mehraufwand ist im Verlauf einen Nachweis von Ihnen anzufordern.
Sollten ihr Hausarzt in Urlaub sein und unsere Praxis ist nicht konkret als Vertretung benannt, bitten wir von Anfragen abzusehen!
Wie bereits erwähnt, muss jeder Vertragsarzt einen konkreten Vertreter benennen. Daher sollte dann mit der jeweiligen Vertretungspraxis Kontakt aufgenommen werden, ist diese nicht erreichbar empfehlen wir eine persönliche Vorstellung in der jeweiligen Praxis. Wir können in der Vertretung aus Kapazitätsgründen sowie im Hinblick auf unser Behandlungs- und Arzneimittelbudget nicht noch zusätzlich Patienten aus anderen Praxen versorgen. Bei Problemen der Erreichbarkeiten mit ihrem Vertretungsarzt wenden Sie sich an die 116 117.
Wir bitten diesbezüglich achtungsvoll auf Ihre Verständnis.
Neue Kontakt- und Bestellmöglichkeiten
Sie können uns ab sofort über eine datenschutzkonforme WhatsApp-Schnittstelle kontaktieren. Alle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage unter "Kontakt".
Beachten Sie, dass nur Anfragen von uns bekannten Patienten beantwortet werden.
Zudem können Sie Rezepte und Überweisungen mit Hilfe eines Online-Formulars bestellen. Dies finden Sie im Bereich "Service" auf unserer Homepage.
eRezepte ab 01.01.2024 für alle Kassenpatienten verpflichtend
Ab 01.01.2024 wird das alte rosafarbene Rezept endgültig durch das eRezept abgelöst. Die Einlösung des Rezeptes erfolgt dann entweder mit ihrer Gesundheitskarte, via App oder in seltenen Fällen über einen Ausdruck. Haben Sie bitte dafür Verständnis, dass Sie nur noch in Ausnahmefällen einen Papierdruck erhalten werden.
Haben Sie bitte Verständnis, dass wir erst ein eRezept ausstellen, sobald wir Ihre Gesundheitskarte im jeweiligen Quartal eingelesen haben. Dies hat organisatorische Gründe im Rahmen der Abrechnung.
In der bundesweiten Startphase können wir technische Schwierigkeiten, egal von unserer oder von Apothekenseite, nicht ausschließen. Sie werden in diesen Fällen selbstverständlich mit einem Papierausdruck versorgt werden.
Beachten Sie hierzu die Info auf unserer Homepage unter eRezept.
Alternativ finden Sie Informationen beim Gesundheitsministerium.
